CDU Kreisverband Elbe-Elster

BERLIN-INTERN DER INFOBRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

nach den Volksentscheiden in Bayern zum Rauchverbot und in Hamburg zur Schulreform ist der Ruf nach mehr direkter Beteiligung wieder laut geworden. Doch ist das Volk wirklich der bessere Gesetzgeber? Die parlamentarische Demokratie, bei der das Volk die Vertreter in Parlamente wählt, hat sich in den vergangenen 60 Jahren in Deutschland zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Wichtige und wegweisende Entscheidungen sind dabei von den Volksvertretern getroffen worden.
Zum Teil auch gegen die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung, wie z.B. die
Gründung der Bundeswehr, der Nato-Doppelbeschluss oder die Einführung des Euro. Trotzdem haben sich diese Entscheidungen als richtig und zukunftsweisend erwiesen. Komplexe politische Themen sind häufig nicht auf die einfache Formel „Ja“ oder „Nein“ zu reduzieren, sondern bedürfen der intensiven politischen Diskussion in den verschiedensten Gremien und unter Einbeziehung aller Akteure und nicht der Plakatierung populistischer Sprüche an Straßenlaternen. Zu einer Bürgergesellschaft, die mit den Leistungen und Gestaltungskompetenzen der Bürgerinnen und Bürger rechnet, gehört, dass deren Rolle mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Zu den vornehmsten Rechten gehört, an den Entscheidungen des Gemeinwesens beteiligt zu sein.

Vorrangig ist hier das Recht zu nennen, in regelmäßigen Abständen Vertreter in Repräsentativkörperschaften – Kommunalparlamente, Landtage Bundestag und Europäisches Parlament – zu wählen. Diese Beteiligungsrechte haben sich die Bürgerinnen und Bürger in den letzten 150 Jahren erstritten. Gerade die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland und die Tradition einer vergleichsweisen starken kommunalen Selbstverwaltung bieten günstige Voraussetzungen für alle Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie halten institutionell mehr Gelegenheiten zum politischen Engagement bereit, als dies zum Beispiel in zentralistischen politischen Systemen der Fall ist. So hat sich auf der Landes- und Kommunalebene eine Vielfalt von Sach- und Personalvoten, von Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden entwickelt. Leider ist zunehmend festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Ihnen eingeräumten Beteiligungsrechten immer weniger Gebrauch machen. Besonders im kommunalen Bereich, wo die Beteiligungsrechte besonders stark sind. Die in Brandenburg neu geschaffene Möglichkeit der Direktwahl der Landräte ist ein Beispiel dafür.

Zudem besteht die Gefahr, dass mit der Einführung plebiszitärer Elemente der Einfluss von Verbänden und Interessengruppen, die nicht demokratisch legitimiert sind, zunehmen wird. Dies zeigen insbesondere empirische Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Ausland, wonach durch das direktdemokratische Verfahren finanz- und organisationsstarke Interessenverbände in ihrem Durchsetzungsvermögen gestärkt werden. Hinzu kommt, dass direktdemokratische Verfahren nur punktuell eingesetzt werden können, vor allem bei Entscheidungen, bei denen die Alternativen klar sind. Gemessen an der bürgerschaftlichen Leitidee, in öffentlicher Auseinandersetzung erst nach Alternativen zu suchen, dabei Interessen möglichst breit zu berücksichtigen, benachteiligte Gruppen zu unterstützen, Kompromisse zu bilden und die Bürgerinnen und Bürger in ihre Umsetzung einzubeziehen, sind Volksabstimmungen eine schwache, in ihrer aktivierenden Wirkung eher ambivalente Form direkter Demokratie. Mit der Einführung plebiszitärer Elemente wäre zugleich eine Schwächung der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Der Bundesrat, der eine selbständige Einheit innerhalb unseres Systems bildet, wäre die Möglichkeit der Mitbestimmung weitestgehend genommen. Aus  den vorgenannten Gründen halte ich persönlich die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene nicht für zielführend.

Ihr
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender