CDU Kreisverband Elbe-Elster

BERLIN INTERN DER INFOBRIEF

Eckwerte des Arbeitsmarktes im Mai 2013; Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Juni 2013; Bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglich; Väterbeteiligung mit 27,3 % auf neuem Höchststand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

sehr erfreulich sind die Ergebnisse der am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Wahlumfrage von infratest dimap im Auftrag der Märkischen Allgemeinen und des RBB. Bei der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl im September liegen wir als Union mit 32 Prozent der Stimmen vor der SPD, die lediglich auf 31 Prozent kommt.
Die Linke würden nur 19 Prozent wählen. Damit können wir mit breiter Brust in den Wahlkampf gehen. Gemeinsam mit der CDU im Land, die sich ebenfalls über ein sehr gutes Umfrageergebnis freuen kann, werden die zehn Direktkandidaten alles dafür geben, dass wir am 22. September eines der besten Wahlergebnisse in der Geschichte der Brandenburger Union bei Bundestagswahlen erzielen.

Der deutsche Arbeitsmarkt entwickelt sich trotz eines schwierigen internationalen Umfeldes weiterhin positiv. Im Mai waren insgesamt 2,937 Millionen Menschen arbeitslos. Damit ist die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent gesunken. Insgesamt waren 83.000 weniger Menschen arbeitslos. Weiter gestiegen ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Mit 29,09 Millionen Menschen im März ist eine Steigerung um 368.000 zu verzeichnen.

Am morgigen Sonnabend treten die Neuregelungen im Telekommunikationsmarkt in Kraft, mit denen wir nachhaltig die Rechte der Kunden stärken. Künftig entfallen die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern komplett. Die Neuregelung gilt sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz. Eingeschlossen sind auch so genannte nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung. Zugleich sind Warteschleifen nur noch bei Gratisnummern, für Anrufe mit normalen Ortsvorwahlen, Sonderrufnummern mit Festpreisen und herkömmlichen Mobilfunknummern zulässig. Künftig haben die Kunden bei einem Anbieterwechsel Anspruch darauf, dass der Telefon- oder Internetanschluss nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen ist. Zur Gewährleistung darf der alte Anbieter die Leitung solange nicht unterbrechen, bis der neue Anschluss funktioniert.

Ihr

Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender