Uwe Schüler, Landesgruppenreferent
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
das Bundeskabinett hat in dieser Woche gesetzliche Änderungen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) auf den Weg gebracht. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Gemeinschaftsaufgabe im ländlichen Raum durch erweiterte Förderungsmöglichkeiten für Infrastruktur und Kleinstbetriebe voranzubringen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf können künftig vor allem Infrastrukturmaßnahmen in denjenigen ländlichen Gebieten gefördert werden, die stark vom demografischen Wandel betroffen sind oder die durch ihre geografische Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Grundversorgung benötigen. Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen beispielsweise: Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe sowie in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen (wie die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen), Investitionen zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Umnutzung auch nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir nachhaltig den ländlichen Raum und schaffen Perspektiven für diese Regionen.
Ihr
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender
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