CDU Kreisverband Elbe-Elster

BERLIN INTERN DER INFOBRIEF

- Soziale Grundsicherung - Regelsätze werden angepasst - Das Gute-Kita-Gesetz - Qualifizieren für den digitalen Wandel - Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" - Aktionswochen zum Bioabfall

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
 
seit dem vergangenen Dienstag haben Sie die Möglichkeit, Anträge für das Baukindergeld zu stellen. Mit einem jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und einer Laufzeit von zehn Jahren werden Familien beim Haus- oder Wohnungskauf unterstützt. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind: In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten; Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind; Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten und Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie. Weitere Informationen und Anträge finden sie unter www.kfw.de/baukindergeld.


Ihr 

Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender