CDU Kreisverband Elbe-Elster

CDU bringt Förderrichtlinie für Freibäder in den Kreistag ein

Bereits in ihrem Kommunalwahlprogramm setzte sich die CDU Elbe-Elster für die Verabschiedung eines Förderprogrammes für alle Freibäder im Landkreis ein. Nunmehr bringt die CDU eine ausgearbeitete Förderrichtlinie in den Kreistag ein. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Genilke sagte dazu:
„Freibäder gehören besonders in den Sommermonaten zur Grundversorgung für die Bürger im Landkreis Elbe-Elster. Sie garantieren in den heißen Sommertagen nicht nur Freizeitvergnügen, sondern ermöglichen sportliche Aktivität und bieten vor allem für Kinder die Möglichkeit zum Erlernen des Schwimmens. In Freibädern stehen darüber hinaus die Kinder und Jugendlichen immerwährend unter der Obhut von ausgebildeten Rettungsschwimmern. Allein schon für die Sicherheit unserer Kinder müssen wir den Bäderbetrieb bestmöglich unterstützen.“
 
In der Förderrichtlinie werden acht Freibäder im Landkreis aufgelistet, die einen Investitionszuschuss beantragen können. Falls die Richtlinie vom Kreistag verabschiedet wird, wären die Freibäder Bad Erna (Doberlug Kirchhain), Crinitz, Falkenberg/Elster, Finsterwalde, Großthiemig, Herzberg (Elster), Merzdorf und Tröbitz antragsberechtigt. Dabei wird der Begriff Freibad in der Richtlinie wie folgt definiert: „Ein Freibad ist eine ausschließlich im Freien angelegte öffentliche Badeanstalt, die neben der eigentlichen Schwimmgelegenheit auch aus Umkleidekabinen/Toiletten und Liegeflächen besteht und von mindestens einer Aufsichtsperson überwacht wird.“ Badeseen allein fallen nicht unter die Richtlinie. Damit wird gewährleistet, so Rainer Genilke, dass nur die kostenintensiven Freibäder mit Rundumüberwachung förderfähig sind.
 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport, Dr. Sebastian Rick, der die Richtlinie mit ausgearbeitet hat und in den Ausschuss einbrachte, sagte dazu: „Es fällt auf, dass viele kleine Kommunen im Landkreis Freibäder besitzen. Insbesondere den kleinen Kommunen im Landkreis fällt die Finanzierung der Freibäder sehr schwer. Da die Bäder aber nicht nur von Einwohners dieser Kommunen genutzt werden, muss auch der Landkreis einen Anteil zum Erhalt der hiesigen Bäderlandschaft beitragen.“
 
In der Richtlinie ist vorgesehen, dass jedes Freibad im Landkreis jährlich eine Förderung von 12.500 Euro beantragen kann. Gegenstand der Förderung sind alle Maßnahmen, die zur Steigerung der Attraktivität eines Freibades beitragen. Hierzu gehören auch die Reparatur bzw. Instandsetzung von Anlagen oder sonstigen Gegenständen sowie die Ersatzbeschaffung von Gegenständen. „Wir wollen ein unkompliziertes Antragsverfahren für die Freibadträger ermöglichen. So sollen Anträge für das Jahr 2020 noch bis zum 31.01.2020 gestellt werden dürfen.“, informierte Dr. Rick. Auch soll der jährliche Höchstförderbetrag in Höhe von 12.500 Euro für die Dauer von längstens zwei Jahre angespart werden können, so dass im dritten Jahr eine Höchstförderung in Höhe von 37.500 Euro gewährt werden kann. „Damit würden auch größere Vorhaben vom Landkreis unterstützt werden können“, so Rainer Genilke. Am 19.08.2019 wird die Richtlinie von der CDU im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport erstmals eingebracht und vorgestellt werden.