Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
mit dem Gesetzesentwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierungen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Neben Verbesserungen bei der Mütterrente und bei der Erwerbsminderungsrente werden Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet. Einen ersten Überblick zu den geplanten Maßnahmen erhalten sie in der heutigen Ausgabe. Wir sprechen uns zudem außerdem dafür aus, die Arbeitnehmer mit diesem Gesetz auch bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen zu entlasten. Eine Absenkung um 0,3 Prozentpunkte ist im Koalitionsvertrag fest vereinbart. Die derzeitige Rücklage ist derart angewachsen, dass eine Beitragssenkung von mindestens 0,6 Prozentpunkten geboten wäre.
Ihr
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender