CDU Kreisverband Elbe-Elster

BERLIN INTERN DER INFOBRIEF

- Duale Berufsausbildung weiter stärken
- Reform der Hebammenausbildung
- Mehr Unterstützung für DDR-Opfer
- Kurz notiert 


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
 
am nächsten Mittwoch, vor genau 70 Jahren, am 23. Mai 1949 wurde, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Plenumssitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn feierlich unterzeichnet und verkündet. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft.
Damit wurde die Bundesrepublik Deutschland als freiheitlichdemokratischer und sozialer Rechtsstaat gegründet. Das Grundgesetz (GG) wurde zunächst bewusst als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung geschaffen. Mit dem Begriff „Grundgesetz“ sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um ein Provisorium handele. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung.
 
Nach dem Einigungsvertrag wurde die Präambel des Grundgesetzes neugefasst. Darin wird klargestellt, dass mit der in freier Selbstbestimmung vollendeten Einheit und Freiheit Deutschlands das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt. Heute haben nur noch 70 der 146 Artikel den Wortlaut von 1949. Insgesamt 62 Änderungsgesetze in 70 Jahren und eine Verdoppelung des Textumfangs zeugen von einem steten Wandel. Das Grundgesetz wird heute zu den ältesten geltenden Verfassungen der Welt gezählt und gilt als vorbildlich für den Aufbau demokratischer Rechtsstaaten.